FAQ Studium Bachelor

Wie erstelle ich meinen Stundenplan?

Den Stundenplan könnt ihr auf heiCO unter Meine Lehrveranstaltungen generieren, wenn ihr beim roten Kalendersymbol auf LV-Terminkalender anzeigen klickt.

Gibt es Pflichtveranstaltungen, die ich am Anfang des Studiums besuchen muss?

Ja, die gibt es. Alle Bachelor-Studierenden müssen im Wintersemester die beiden Propädeutika „Form und Stil“ und „Ikonographie“ absolvieren. Für die Hauptfächler (75% und 50%) sind außerdem die Propädeutika „Gattungen und Techniken“ sowie „Architektur“ obligatorisch, während Studierende im Begleitfach (25%) zwischen diesen beiden wählen können. 

Weiterhin müssen alle Bachelor-Studierenden im ersten oder zweiten Semester das Tutorium „Bildbeschreibung“ besuchen, diejenigen mit 75% zudem die beiden Tutorien „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ und „Digitale Ressourcen der Kunstgeschichte“.

Wie oft darf ich in Lehrveranstaltungen fehlen?

Am IEK werden bis zu vier Unterrichtsstunden Fehlzeit (je 45 Min., also in der Regel zwei Termine) toleriert. Dabei spielt der Grund keine Rolle, Atteste müssen für diese Fehlzeiten also nicht eingereicht werden. (Wichtig ist ein Attest allerdings, falls weitere Prüfungsleistungen wie etwa ein Referat nicht zum entsprechenden Termin erbracht werden können!)

Was ist die Orientierungsprüfung?

Für die Orientierungsprüfung müssen ihr bis zum Ende des 2. Fachsemesters zwei Propädeutika erfolgreich abgeschlossen haben (im Begleitfach, also 25%, reicht eines). Außerdem müsst ihr die erforderlichen Sprachkenntnisse (s.u.) nachweisen. Zur Bestätigung der Orientierungsprüfung bringt ihr diese Nachweise in die Sprechstunde von Herrn Hoff. Im Notenspiegel wird das Ganze seit 2020 unter Grundleistungen aufgeführt.

Bei wichtigen Gründen, wie dem Nachlernen einer Fremdsprache, kann die Frist um ein Semester verlängert werden. Bitte besucht dafür ebenfalls die Sprechstunde von Herrn Hoff.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Jede Prüfungsleistung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Wenn ihr auch beim zweiten Versuch durchfallt, verlieren ihr automatisch den Prüfungsanspruch im Fach Europäische Kunstgeschichte und müsst euch ein anderes Fach suchen!

Es gibt jedoch nach § 20,1 der Prüfungsordnung die Möglichkeit, zwei Mal im Studium einen begründeten Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur zweiten Wiederholung der Leistung zu stellen. Dieser Antrag ist formlos an den Leiter des Gemeinsamen Prüfungsamtes zu richten, mit Kopie (bzw. cc) an Herrn Hoff im IEK. Keine zweite Wiederholung gibt es bei Bestandteilen der Orientierungsprüfung (also den ersten beiden Propädeutika im Hauptfach, im Begleitfach beim ersten Propädeutikum) sowie bei der Bachelorarbeit und der mündlichen Abschlussprüfung.

Welche Fremdsprachen muss ich können?

Laut Prüfungsordnung müsst ihr im Bachelorstudium zwei moderne Fremdsprachen beherrschen. Der Sprachnachweis erfolgt mit der Orientierungsprüfung über das Abiturzeugnis oder andere Nachweise, die je Sprache mindestens drei Jahre erfolgreichen Schulunterricht bzw. zwei Semester Sprachkurs am Sprachlabor der Universität belegen.

In der Auswahl der Sprachen seid ihr prinzipiell frei. Englischkenntnisse sind für die kunsthistorische Fachliteratur jedoch unerlässlich, ebenso sind solche in Französisch und/oder Italienisch sehr empfehlenswert. Auch Spanisch oder Niederländisch können sich bei entsprechender Spezialisierung natürlich anbieten.

Lateinkenntnisse werden von euch mit der Zulassung zum Masterstudium verlangt. Falls ihr diese nicht über euer Schulzeugnis nachweisen könnt, solltet ihr während des Bachelorstudiums also beriets einen Lateinkurs (mindestens ein Semester) absolvieren.